FAQs
Was ist Crowdinvesting?
Beim Crowdinvesting investieren viele Personen (die „Crowd“) kleinere Beträge in ein Unternehmen und erhalten dafür meist entweder eine Verzinsung, eine (Gewinn-)Beteiligung oder eine andere zuvor abgestimmte Vergütung.
Bei Zinsquartier erfolgt die Beteiligung über partiarische Darlehen und Substanzgenussrechte. Bei partiarischen Darlehen bekommt der Investor einen festen Zins auf sein Investment und profitiert von der Unternehmenswertsteigerung über die Laufzeit des Darlehens. Bei Genussrechten ist der Investor am Gewinn und am Unternehmenswert beteiligt. Darüber hinaus bekommen Investoren spezielle Incentives und exklusive Angebote vom Unternehmen.
Was unterscheidet Zinsquartier von anderen Crowdinvesting-Anbietern?
Neben der Finanzierung über Crowdinvesting bietet Zinsquartier ein starkes Partnernetzwerk sowie Erfahrungen und Know-how in den Bereichen Unternehmensführung, Marketing und PR und bei rechtlichen und steuerlichen Fragen. Zinsquartier bietet so Mentoren, die Unternehmen bei strategischen Fragen unterstützen. Dadurch profitieren auch die Investoren.
Was ist der Unterschied zwischen Crowdinvesting und Crowdfunding?
Crowdinvesting ist eine spezielle Form des Crowdfundings, bei der sich Investoren am Unternehmen beteiligen und somit vom Unternehmenserfolg profitieren. Mittels Gewinnbeteiligung, Beteiligung am Unternehmenswert, Zinsen oder Ähnlichem. Wie bei jeder Kapitalbeteiligung besteht für den Investor ein gewisses Risiko und im worst case kann er seinen Einsatz verlieren – zum Beispiel, wenn das Startup, das Unternehmen oder das Bauvorhaben scheitert.
Crowdfunding, auch Schwarmfinanzierung genannt, ist im Allgemeinen eine Finanzierungsmethode, bei der ein Projekt gemeinsam von vielen – zumeist Kleininvestoren – über eine Internetplattform, die als Vermittler fungiert, finanziert wird. Die Investoren erhalten meist eine Anerkennung im Umfang von frühen Nutzungsmöglichkeiten des Projektergebnisses sowie kleine Geschenke im Rahmen des Projektes.
Wer kann bei Zinsquartier investieren?
Bei Zinsquartier kann jeder ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich, Deutschland oder der Schweiz investieren. Für Investitionen aus anderen Ländern nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: office@zinsquartier.at
Investitionen von Personen, die nicht die volle Geschäftsfähigkeit besitzen (minderjährige Personen bzw. Personen bis 17 Jahre) können über den gesetzlichen Vertreter erfolgen. In diesen Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: office@zinsquartier.at
Können auch Unternehmen/Firmen investieren?
Ja, auch Unternehmen können direkt in Crowdinvesting-Projekte investieren. Derzeit ist es jedoch noch nicht möglich, online über die Plattform zu investieren. Soll eine Investition durch ein Unternehmen erfolgen, bitten wir Sie, direkt mit einem Mitarbeiter von Zinsquartier Kontakt aufzunehmen. Wir senden Ihnen die notwendigen Unterlagen per E-Mail zu: office@zinsquartier.at
Wieso wird meine Adresse, Passkopie etc. bei einem Investment benötigt?
Wir sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche (§40 ff Bankwesengesetz) dazu verpflichtet, die Identität des Investors zu überprüfen. Ihre persönlichen Daten und die Kopie Ihres Passes werden also benötigt, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und jeden Crowd-Investor eindeutig identifizieren zu können.
Welche Rechte habe ich als Investor?
Als Investor haben Sie Informationsrechte über den Status quo des Projekts, in das Sie investiert haben. Sie erhalten regelmäßige Updates sowie Erfolgsberichte über die Plattform und per Email. Durch die Beteiligung besitzen Sie als Investor keine Mitspracherechte und keine weiteren Pflichten.
Wie viel kann ich investieren?
Pro Projekt kann jeder Investor zwischen EUR 100,00 und EUR 5.000,00 investieren. Größere Zeichnungsbeträge können nur nach vorheriger Abstimmung mit Zinsquartier durchgeführt werden.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Investor einen Betrag über € 5.000 (in AUT) bzw. über € 1.000 (in DE) investieren?
Prinzipiell sind die gesetzlichen Regelungen über die Investitionssumme abhängig vom Wohnsitz des Investors und davon, in welchem Land das Crowdinvesting-Projekt angeboten wird.
Folgende Voraussetzungen müssen seitens des Investors erfüllt und schriftlich im Nachhinein bestätigt werden:
Der Investor mit Hauptwohnsitz in Österreich:
- ist professioneller Anleger (Banken, Fonds etc.), oder
- ist juristische Person, aber kein Verbraucher, oder
- investiert maximal das Doppelte seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (gerechnet auf zwölf Monate), oder
- investiert maximal 10 % seines Finanzanlagevermögens
und kann deshalb einen Betrag über EUR 5.000 investieren.
Wie zahle ich mein Investment ein?
Der Investor muss das Investment per SEPA Überweisung (IBAN und BIC) auf das Projektkonto einzahlen. Für die Überweisung werden durch Zinsquartier keine Servicegebühren verrechnet. Etwaige Bankspesen und Gebühren (z.B. Spesen ihrer Hausbank) sind durch den Investor zu tragen („zu Lasten Auftraggeber“).
SEPA Überweisungen (ehemals EU-Standardüberweisung oder EU-Binnenüberweisung) im EU/EWR-Raum werden als EU-Binnenzahlung behandelt und fallen damit unter die EU-Preisverordnung. Das bedeutet, Ihre SEPA Überweisung wird wie eine Inlandszahlung behandelt.
Bei SEPA-Zahlungen aus Nicht-EU-Staaten kann es Gebühren geben (z.B. Schweiz). Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Bank.
Wer verwaltet mein investiertes Kapital?
Nach erfolgreichem Zustandekommen der Investmentsumme wird das Kapital dem Unternehmen bzw. dem Projektentwickler übergeben, damit der Betrieb aufgebaut bzw. das Projekt durchgeführt werden kann. Die Liste der Beteiligten wird als Investoren-Register von Zinsquartier geführt.
Was erhalte ich für meine Investition bzw. mein Geld?
Sie erwerben durch Ihre Investition das Recht auf zukünftige Ausschüttungen.
Beim partiarischen Darlehen ist das eine jährliche Verzinsung des investierten Kapitals sowie eine Beteiligung am Unternehmenswert über die Laufzeit.
Beim Substanzgenussrecht profitieren Sie von den jährlichen Gewinnausschüttungen und vom Unternehmenswert.
Weiters erhalten Sie als Investor bestimmte Specials wie zum Beispiel Vergünstigungen, Goodies, Sondergenehmigungen etc. vom jeweiligen Unternehmen.
Was ist die Unternehmenswertbeteiligung?
Die Unternehmenswertbeteiligung ist Ihre Beteiligung am Unternehmenswert und damit die erfolgsabhängige Komponente Ihres Investments. Ist das Projekt erfolgreich und der Wert des Unternehmens steigt, profitieren Sie am Ende der Laufzeit von dieser Wertsteigerung.
Das partiarische Darlehen hat eine vordefinierte Laufzeit, die Sie bitte dem jeweiligen Darlehensvertrag entnehmen. Bei Laufzeitende wird der Unternehmenswert doppelt ermittelt: mittels Umsatz-Multiple und Fachgutachten. Die Details zur Berechnung sind im jeweiligen Beteiligungsvertrag individuell festgelegt. Der jeweils höhere und damit für den Investor bessere Wert, gilt als Berechnungsgrundlage. Der Investor erhält damit – entsprechend seiner Beteiligungshöhe – seinen Anteil an der Unternehmenswertsteigerung, die Unternehmenswertbeteiligung.
Neben der Unternehmenswertbeteiligung am Ende der Laufzeit erhält der Investor jährlich einen laufenden Zins, den Basiszinssatz.
Was sind partiarische Nachrangdarlehen?
Bei einem partiarischen Nachrangdarlehen handelt es sich um einen Vertrag, bei dem der Darlehensgeber (in unserem Fall der Crowdinvestor) dem Darlehensnehmer (einer Gesellschaft) Kapital zur Verfügung stellt und im Gegenzug Rückzahlungen und eine entsprechende Verzinsung erwartet. Dabei ist er im Rang zwischen klassischen Fremdkapital- und Eigenkapitalgebern.
Partiarische Nachrangdarlehen unterscheiden sich von anderen Darlehen dadurch, dass Rückzahlungen (a) aus einem laufenden Zinssatz auf das eingesetzte Kapital und (b) einer Beteiligung am Unternehmenserfolg in Form von Gewinnbeteiligung, Umsatzbeteiligung oder Beteiligung am Unternehmenswert bestehen kann.
Nachrangdarlehen gewähren in der Regel keine Mitgliedschaftsrechte wie Stimm-, Teilnahme-, Rede-, Antrags- und Anfechtungsrecht in Gesellschafterversammlungen. Außerdem sind Kapitalgeber bei partiarischen Nachrangdarlehen nicht an Verlusten des Unternehmens beteiligt. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können an Dritte abgetreten werden.
Die Gesellschaft führt Zahlungen jeweils nur soweit aus, soweit die Durchführung der jeweiligen Zahlung keine Insolvenz der Gesellschaft bewirkt und nicht zu einem Insolvenzgrund führt.
Partiarische Nachrangdarlehen bei Crowdinvesting über Zinsquartier:
Unternehmen können bei Zinsquartier partiarische Nachrangdarlehen mit fixer Laufzeit zur Finanzierung von Unternehmen anbieten. Details zu Laufzeit, Zinssatz und Rahmenbedingungen zur Beteiligung am Unternehmenserfolg entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Projekt bzw. Vertrag.
Was bedeutet Nachrangigkeit?
Nachrangigkeit von Verbindlichkeiten bedeutet, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zuerst Forderungen anderer Gläubiger (wie Banken, Lieferanten etc.) bedient werden. Für den Kapitalgeber bedeutet dies ein gesteigertes Risiko, welches in der Regel mit höheren Zinsen vergütet wird. Das Vorliegen von Nachrangigkeit soll vom Geldgeber auf jeden Fall bei der persönlichen Investitionsentscheidung berücksichtigt werden.
Der Investor verpflichtet sich gemäß § 67 Abs. 3 Insolvenzordnung, dass er Befriedigung seiner Forderungen aus diesem Darlehensvertrag erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs. 1 UGB) oder im Fall der Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehrt und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht. Zahlungen durch die Gesellschaft erfolgen daher nur, wenn ein positives Eigenkapital vorliegt und soweit die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags keine Insolvenz der Gesellschaft bewirken würde; werden fällige Beträge aufgrund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung jeweils zum nächstmöglichen Termin.
Wie und wann bekomme ich beim partiarischen Darlehen/Nachrangdarlehen mein Geld zurück?
Die Investition in ein junges Unternehmen – das das Kapital für den Aufbau benötigt – ist grundsätzlich ein langfristiges Investment. Ziel ist es, gemeinsam die bestmöglichen Voraussetzungen für den Erfolg zu schaffen. Vor diesem Hintergrund sind im Zinsquartier-Beteiligungsmodell folgende Rückzahlungen vorgesehen:
Laufender Zins (Basiszinssatz): Pro Beteiligungsmodell wird ein Basiszinssatz definiert, aus dem sich der laufende Zins errechnet (Basiszinssatz x Investitionsbetrag). Der Investor hat qualifiziert nachrangig Anspruch auf diesen Zins, was bedeutet, dass dieser dann ausgeschüttet wird, wenn (1) das EBITDA des Vorjahres nicht negativ ist, (2) das Eigenkapital des Unternehmens positiv ist und (3) der Fortbestand des Unternehmens nicht durch die Ausschüttung gefährdet wird. Wenn eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wird der laufende Zins auf die nächste Periode, in der diese Voraussetzungen erfüllt wird, vorgetragen und mit dem Basiszinssatz verzinst.
Verkauf: Die Investoren können ihren Anteil an einen anderen Crowd-Investor verkaufen. Details siehe Wie kann ich meine Anteile verkaufen?.
Laufzeitende (Unternehmenswertbeteiligung): Das partiarische Darlehen hat eine vordefinierte Laufzeit, die Sie bitte dem jeweiligen Darlehensvertrag entnehmen. Bei Laufzeitende wird der Unternehmenswert mittels Umsatz-Multiple und Fachgutachten ermittelt. Der jeweils höhere Wert gilt als Berechnungsgrundlage und der Investor erhält – entsprechend seiner Beteiligungshöhe – seinen Anteil an der Unternehmenswertsteigerung.
Was bedeutet „Fundingschwelle“ bzw. „Fundinglimit“?
Die Fundingschwelle ist die Mindestsumme, die erreicht werden muss, damit das Investment zustande kommt. Sie richtet sich nach dem Kapitalbedarf des Unternehmens.
Das Fundinglimit ist die Maximalsumme, die insgesamt investiert werden kann.
Was passiert, wenn die Fundingschwelle nicht erreicht wird?
Die Fundingschwelle definiert jenen Betrag, ab dem das Beteiligungsmodell umgesetzt wird. Wird die Fundingschwelle innerhalb der Zeichnungsfrist nicht erreicht, so wird der gesamte Zeichnungsbetrag wieder an die Investoren zurücküberwiesen. Für die Investoren entstehen in diesem Fall keine Kosten.
Das Fundinglimit definiert den maximalen Zeichnungsbetrag. Wird dieser erreicht, so wird das Projekt für die Zeichnung geschlossen.
Was passiert mit dem bereits investierten Geld, wenn das gesetzte Ziel nicht erreicht wird?
Entsprechend dem Treuhandvertrag hat Zinsquartier die Möglichkeit, die gesetzte Frist einmalig um bis zu 35 Tage zu verlängern. Sollte das Ziel bis dahin nicht erreicht werden, wird das Geld an die Investorinnen und Investoren rücküberwiesen.
Welches Risiko habe ich als Investor?
Risikohinweis
Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Im Sinne der Risikostreuung sollten möglichst nur Geldbeträge investiert werden, die in näherer Zukunft auch liquide nicht benötigt bzw. zurückerwartet werden.
Verantwortlich für sämtliche Inhalte und Angaben auf den Projektseiten ist ausschließlich die zu finanzierende Gesellschaft selbst. Sie ist Emittent und Anbieter der Vermögensanlage. Seitens des Betreibers der Internet-Dienstleistungs-Plattform wird keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen.
Die Beteiligung an einem Crowdinvesting-Projekt ist ein Risikoinvestment und kann im worst case – bei Insolvenz des Unternehmens – zu einem Totalverlust der Einlage führen. Das Risiko beschränkt sich jedoch auf die getätigte Investitionssumme und es besteht somit keine Nachschusspflicht.
Um das Risiko zu minimieren, empfiehlt es sich, in mehrere Projekte zu investieren. Damit werden einzelne Ausfälle von Unternehmen durch die höheren Renditen aus den anderen Unternehmen ausgeglichen.
Insolvenzrisiko
Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Partners (Emittenten). Zahlungsunfähigkeit des Emittenten führt regelmäßig zu einem Totalverlust.
Totalverlustrisiko
Darunter versteht man das Risiko, dass ein Investment vollständig wertlos wird. Das Risiko des Totalverlustes bei Einzelinvestments ist dementsprechend höher.
Malversationsrisiko
Darunter ist das Risiko zu verstehen, dass es im Unternehmen des Partners (z.B. des Emittentens) zu strafbaren Handlungen von Mitarbeitern/Organen kommt. Diese können nie zur Gänze ausgeschlossen werden. Malversationen können die Gesellschaft des Partners mittelbar oder unmittelbar schädigen und auch zur Insolvenz führen.
Klumpenrisiko
Darunter versteht man jenes Risiko, das entsteht, wenn man keine oder nur eine geringe Streuung des Portfolios vornimmt. Von einem Investment in nur wenige Titel ist daher abzuraten.
Erschwerte Übertragbarkeit von Veranlagungen
Darunter ist zu verstehen, dass Ihre Investitionen nur unter besonderen Bedingungen übertragbar sind und dass es in der Regel keinen Kurswert gibt.
Risikohinweis
Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Im Sinne der Risikostreuung sollten möglichst nur Geldbeträge investiert werden, die in näherer Zukunft auch liquide nicht benötigt bzw. zurückerwartet werden.
Verantwortlich für sämtliche Inhalte und Angaben auf den Projektseiten ist ausschließlich die zu finanzierende Gesellschaft selbst. Sie ist Emittent und Anbieter der Vermögensanlage. Seitens des Betreibers der Internet-Dienstleistungs-Plattform wird keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen.
Die Beteiligung an einem Crowdinvesting-Projekt ist ein Risikoinvestment und kann im worst case – bei Insolvenz des Unternehmens – zu einem Totalverlust der Einlage führen. Das Risiko beschränkt sich jedoch auf die getätigte Investitionssumme und es besteht somit keine Nachschusspflicht.
Um das Risiko zu minimieren, empfiehlt es sich, in mehrere Projekte zu investieren. Damit werden einzelne Ausfälle von Unternehmen durch die höheren Renditen aus den anderen Unternehmen ausgeglichen.
Insolvenzrisiko
Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Partners (Emittenten). Zahlungsunfähigkeit des Emittenten führt regelmäßig zu einem Totalverlust.
Totalverlustrisiko
Darunter versteht man das Risiko, dass ein Investment vollständig wertlos wird. Das Risiko des Totalverlustes bei Einzelinvestments ist dementsprechend höher.
Malversationsrisiko
Darunter ist das Risiko zu verstehen, dass es im Unternehmen des Partners (z.B. des Emittentens) zu strafbaren Handlungen von Mitarbeitern/Organen kommt. Diese können nie zur Gänze ausgeschlossen werden. Malversationen können die Gesellschaft des Partners mittelbar oder unmittelbar schädigen und auch zur Insolvenz führen.
Klumpenrisiko
Darunter versteht man jenes Risiko, das entsteht, wenn man keine oder nur eine geringe Streuung des Portfolios vornimmt. Von einem Investment in nur wenige Titel ist daher abzuraten.
Erschwerte Übertragbarkeit von Veranlagungen
Darunter ist zu verstehen, dass Ihre Investitionen nur unter besonderen Bedingungen übertragbar sind und dass es in der Regel keinen Kurswert gibt.
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Kontaktieren Sie uns per E-Mail an office@zinsquartier.at oder telefonsich unter +43 1 394 3535.